Im Oktober 2026 häufen sich die Warnungen vor Rechnungsbetrug in Deutschland. Mehrere offizielle Stellen haben in den letzten Wochen Unternehmen und Privatpersonen vor verschiedenen Maschen gefälschter Rechnungen und betrügerischer E-Mails gewarnt.
Massive Betrugswelle bei gefälschten Steuerbescheiden
Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hat in einer aktuellen Auswertung alarmierende Zahlen veröffentlicht. Seit Ende August 2026 drohen Betrüger in gefälschten E-Mails, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen, zusätzlich mit Pfändungsbeschlüssen. Die erfassten Beträge liegen zumeist im dreistelligen, teilweise sogar im vierstelligen Euro-Bereich. Insgesamt wurden über 570 vollendete und versuchte Betrugsdelikte mit derselben Vorgehensweise registriert – ein beunruhigender Anstieg, der zeigt, wie systematisch Kriminelle vorgehen.
Handelsregister-Rechnungen: Betrüger fordern Gebühren
Die Handwerkskammer Dortmund warnt Betriebe gezielt vor einer anderen Betrugsmasche. Dabei versenden Kriminelle gefälschte Rechnungen, die behaupten, dass Unternehmen Gebühren für vermeintliche Handelsregisterbekanntmachungen zahlen müssen. Ein typisches Erkennungszeichen ist, dass im Briefkopf zwar ein Amtsgericht genannt wird, aber ohne konkrete Ortsangabe. Bei den Schreiben handelt es sich um reine Betrugsversuche.
Phishing-Welle von Banken und Behörden
Die Finanzaufsicht BaFin warnt seit Oktober vor massiven Phishing-Kampagnen in ihrem Namen. E-Mails fordern Empfänger zum Antworten, Anklicken von Links oder zum Unterschreiben auf. Parallel dazu kursieren gefälschte E-Mails vermeintlich von Sparkassen, Volksbanken und PayPal, in denen Kunden aufgefordert werden, persönliche Daten zu bestätigen oder angeblich fällig werdende Rückerstattungen anzunehmen.
Tipps zur Erkennung gefälschter Rechnungen
- Seien Sie skeptisch gegenüber unerwarteten Rechnungen, besonders wenn Leistungen abgerechnet werden, die Sie nicht beauftragt haben.
- Überprüfen Sie die Absenderadresse sorgfältig – gefälschte Mails verwenden oft verdächtige oder ähnliche, aber nicht exakte E-Mail-Adressen.
- Extrem kurze Zahlungsfristen (1–3 Tage) sind ein Warnsignal und sollen Druck aufbauen.
- Drohen Absender mit Mahnverfahren, Pfändung oder SCHUFA-Einträgen, ist Vorsicht angebracht.
- Klicken Sie niemals auf Links in verdächtigen E-Mails – rufen Sie stattdessen direkt das Unternehmen an, um die Echtheit zu prüfen.
- Bei Zweifeln können Rechnungen kostenlos mit Tools wie dem auf dieser Website geprüft werden.
So reagieren Sie richtig
Wenn Sie eine verdächtige Rechnung erhalten: Kontaktieren Sie das betreffende Unternehmen über die offizielle Telefonnummer oder Website, nicht über Kontaktdaten aus der verdächtigen E-Mail. Widersprechen Sie schriftlich dem angeblichen Vertragsabschluss und zahlen Sie nicht. Melden Sie Phishing-E-Mails an das Phishing-Radar der Verbraucherzentralen oder erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
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