Verbraucherzentralen in mehreren Bundesländern schlagen derzeit Alarm: Tausende Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten Rechnungen und Mahnungen für angebliche Online-Abonnements, die sie nach eigenen Angaben nie abgeschlossen haben. Betroffen sind unter anderem die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie die bundesweite Redaktion von verbraucherzentrale.de.

Diese Firma steckt dahinter

Hinter all diesen Diensten steht die „Margot Brands Limited“ mit Sitz in Hongkong. Die Verbraucherzentrale Sachsen bestätigt: Sachsenweit häufen sich aktuell Beschwerden über unberechtigte Zahlungsaufforderungen der Firma Margot Brands Limited mit Sitz in Hongkong, die Rechnungen und Mahnungen für angebliche Jahresabos von Diensten wie „Astrolonova“ (Horoskope), „Fitnovaness“ (Fitnessplaner) oder „Bongochat“ (KI-Assistent) versendet. Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet von einem Anstieg entsprechender Beschwerden, wobei Betroffene Rechnungen über mehrere hundert Euro für Online-Dienste wie ‚Astrolonova‘, ‚Fitnovaness‘, ‚Novavitalia‘ oder ‚Bongochat‘ erhalten haben, ohne einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben, wobei hinter den Angeboten dieselbe Firma steht. Weitere Markennamen, die auftauchen, sind laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Novavitalia, Bongo-Chat, Astrolonova und NovaMenstruHilfe, ergänzt um NovaErektionshilfe. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist zudem auf eine zweite, ähnlich agierende Firma hin: die ABCD Marketing Limited mit Sitz in London, die die Webseiten Digitale Horoskope, Olivias Horoskope, Heute-Horoskope und Ai Horoskope betreibt.

So funktioniert die Masche

Die geforderten Summen liegen laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bei teils mehr als 200 Euro, obwohl die Empfänger nie Kontakt mit einem der Anbieter hatten. Wer widerspricht, wird nicht selten weiter unter Druck gesetzt: Antworten Verbraucher und stellen klar, dass sie keinen Vertrag geschlossen haben, schickt der Anbieter ein Datum und eine Uhrzeit des angeblichen Vertragsschlusses sowie eine E-Mail- und IP-Adresse als vermeintlichen Beleg. Die Herkunft dieser Daten bleibt unklar. Zusätzlich wird häufig mit Inkasso oder Schufa-Einträgen gedroht, um schnelle Zahlungen zu erzwingen.

Rechtlich oft angreifbar

Nach deutschem Recht kommt ein Vertrag im Internet nur zustande, wenn die Kostenpflicht vor der Bestellung eindeutig erkennbar war. Die Verbraucherzentrale erklärt dazu: Eine Rechnung allein beweist noch keinen gültigen Vertrag. Ein Vertrag entsteht nur, wenn vor der Bestellung klar auf die Kosten hingewiesen wurde, zum Beispiel durch einen Button mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“. Fehlt dieser klare Hinweis, ist die Rechnung ungültig. Auch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein rät zur Vorsicht: Eine Rechnung allein beweist noch nicht, dass tatsächlich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Forderungen deshalb nicht vorschnell begleichen, sondern zunächst prüfen, ob sie überhaupt einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben.

Warnsignal: fehlende Umsatzsteuer-Angaben

Ein Detail, das viele Betroffene übersehen: Im Impressum der betroffenen Anbieter fehlen zentrale Angaben, die bei seriösen deutschen Rechnungen Pflicht wären. So ist die Firma nach dem Recht der Sonderverwaltungsregion Hongkong errichtet und weist auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft aus. Zudem wird eine umsatzsteuerliche Identifikationsnummer im Sinne von § 27a UStG nicht geführt. Fehlende oder unplausible USt-IDs sind ein klassisches Warnzeichen bei Fake-Rechnungen – genau solche Merkmale lassen sich mit dem Prüftool auf fake-rechnung-erkennen.de schnell und unkompliziert checken, bevor man reagiert.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Fazit

Die aktuelle Welle an Fake-Rechnungen aus Hongkong zeigt exemplarisch, wie Betrüger auf psychologischen Druck statt auf rechtlich tragfähige Forderungen setzen. Wer eine unerwartete Rechnung für ein angebliches Abo erhält, sollte diese kritisch prüfen, nicht vorschnell zahlen und sich im Zweifel professionell beraten lassen.

Muss ich eine Rechnung von Margot Brands Limited bezahlen?
In der Regel nicht. Ohne nachweisbaren, wirksamen Vertragsschluss – etwa über einen eindeutigen 'zahlungspflichtig bestellen'-Button – besteht keine Zahlungspflicht. Die Forderung sollte schriftlich zurückgewiesen werden.
Woran erkenne ich, dass eine Rechnung aus dieser Betrugswelle stammt?
Typisch sind unbekannte Markennamen wie Astrolonova, Fitnovaness, Bongochat oder Novavitalia, ein Impressum mit Sitz in Hongkong, fehlende deutsche USt-ID sowie Drohungen mit Inkasso oder Schufa-Einträgen.
Was mache ich, wenn ich trotz Widerspruchs weitere Mahnungen erhalte?
Auch weitere Mahnungen müssen nicht bezahlt werden, solange kein wirksamer Vertrag nachgewiesen wird. Unterlagen aufbewahren und bei Unsicherheit die örtliche Verbraucherzentrale konsultieren.

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