Aktuell kursieren in Deutschland gleich mehrere Wellen gefälschter Rechnungen – sowohl gegen Unternehmen als auch gegen Privatpersonen. Polizeibehörden und Verbraucherzentralen haben in den vergangenen Wochen unabhängig voneinander vor zwei unterschiedlichen, aber typischen Maschen gewarnt.
Fake-Rechnungen im Namen von Amtsgerichten treffen Unternehmen
Die Polizei Münster berichtet, dass unbekannte Täter per Post gefälschte Zahlungsaufforderungen versendet haben, die angeblich vom Amtsgericht stammen und an unterschiedliche Münsteraner Unternehmen gerichtet waren. In einem bekannten Fall erreichte ein vorgetäuschtes Gerichtsschreiben mit einer Zahlungsaufforderung von rund 900 Euro ein Unternehmen, das sich daraufhin an die Polizei wandte und dessen Ermittler die Fälschung feststellten. Auffällig ist zudem, dass sich vergleichbare Schreiben nicht immer pauschal an das betroffene Unternehmen richten, sondern teils direkt an einzelne Mitarbeitende.
Als typisches Fälschungsmerkmal nennt die Polizei, dass das Landeswappen von Nordrhein-Westfalen mit einer Anschrift der Zentralen Zahlungsstelle in Frankfurt am Main kombiniert wird – eine Behörde, die für NRW-Gerichte gar nicht zuständig ist. Berichte aus dem Saarland und weiteren Bundesländern deuten darauf hin, dass es sich um kein regionales Phänomen handelt: Die gefälschten Schreiben beziehen sich häufig auf Handelsregisterbekanntmachungen und werden Betrieben kurz nach einer Eintragung im Handelsregister zugesandt – oft sogar vor der echten Rechnung des zuständigen Amtsgerichts. Handwerkskammern raten Betroffenen, ein solches Schreiben keinesfalls zu bezahlen, es aufzubewahren und anschließend Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Gefälschte Rechnungen für nie abgeschlossene Online-Abos
Parallel dazu warnt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor einer Welle an Rechnungen für angebliche Verträge, die es nie gab. Betroffen sind überraschende Rechnungen von Online-Dienstleistern namens Novavitalia, Bongo-Chat, Astrolonova und NovaMenstruHilfe. Hinter all diesen scheinbar unterschiedlichen Angeboten steht laut Verbraucherzentrale dieselbe Firma: die „Margot Brands Limited“ mit Sitz in Hongkong. Die Betroffenen hatten mit den Anbietern nie Kontakt, sollen aber teils mehr als 200 Euro zahlen. Auf Nachfrage reagieren die Fälscher raffiniert: der Anbieter schickt dann ein angebliches Datum und eine Uhrzeit des Vertragsabschlusses sowie E-Mail- und IP-Adresse, um die Forderung zu untermauern.
Die Verbraucherzentrale stellt klar: „Wer nichts bestellt hat, muss nichts zahlen“, so Lebensmittelexpertin Sabine Holzäpfel. Wichtig zu wissen: ein Vertrag entsteht nur, wenn vor der Bestellung klar auf die Kosten hingewiesen wurde, etwa durch einen Button mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ – fehlt dieser Hinweis, ist die Rechnung ungültig. Wer eine solche Rechnung bekommt, sollte ihr schriftlich widersprechen, ohne zu zahlen, selbst wenn weitere Mahnungen folgen.
Eine dritte Variante: gefälschte Kanzlei-Rechnungen für Lotterie-Abos
Zusätzlich melden mehrere Verbraucherzentralen aktuell gefälschte Inkasso- und Forderungsschreiben, die den Namen echter oder frei erfundener Rechtsanwaltskanzleien missbrauchen. In einem von der Verbraucherzentrale Sachsen dokumentierten Fall erhielt ein Betroffener ein Schreiben, das den Eindruck erweckte, von der Rechtsanwaltskanzlei Kutzner & Kollegen zu stammen, und in dem 3.533,20 Euro im Auftrag der „Euromaxx Lotterie Vermittlung“ wegen eines angeblichen Gewinnspiel-Abonnements verlangt wurden. Die tatsächlich existierende Kanzlei warnt inzwischen selbst auf ihrer Homepage vor der missbräuchlichen Nutzung ihrer Daten. Auch die Verbraucherzentrale Brandenburg listet vergleichbare Fälle mit erfundenen Namen wie „Eurotipp Lotterie Vermittlung“ auf ihrer Inkasso-Schwarzliste.
So schützen Sie sich
- Bei Post-Rechnungen von Gerichten: Zuständigkeit und Absender direkt beim genannten Amtsgericht über offiziell recherchierte Kontaktdaten nachfragen – nicht über die im Schreiben angegebene Nummer.
- Bei Online-Rechnungen ohne bekannten Vertrag: Nicht zahlen, sondern schriftlich widersprechen und Nachweis über Zustellung sichern (z. B. Einschreiben).
- Kurze Zahlungsfristen, Drohungen mit Inkasso oder Gericht und ausländische IBANs sind grundsätzlich Warnsignale.
- Anwaltskanzleien lassen sich im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer überprüfen.
Wer unsicher ist, ob eine erhaltene Rechnung echt oder gefälscht ist, kann sie unkompliziert mit dem Prüf-Tool auf fake-rechnung-erkennen.de auf typische Fälschungsmerkmale checken lassen, bevor eine Zahlung erfolgt.
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