Gleich zwei Betrugsmaschen mit gefälschten Rechnungen sorgen im Sommer 2026 für Verunsicherung in Deutschland: Zum einen kursieren dubiose Zahlungsaufforderungen für angebliche Online-Abos, zum anderen tauchen erneut gefälschte Schreiben auf, die den Eindruck erwecken, von einem Amtsgericht zu stammen. Beide Fälle zeigen exemplarisch, wie professionell solche Fälschungen inzwischen wirken.
Dubiose Rechnungen für angebliche Online-Abos
Die Verbraucherzentralen mehrerer Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Sachsen und Rheinland-Pfalz, melden aktuell eine Häufung von Beschwerden zu überraschenden Rechnungen von Online-Diensten. Bei der Verbraucherzentrale häufen sich derzeit Anfragen und Beschwerden zu überraschenden Rechnungen von Online-Dienstleistern namens Novavitalia, Bongo-Chat, Astrolonova und NovaMenstruHilfe. Hinter all diesen Diensten steht die „Margot Brands Limited“ mit Sitz in Hongkong.
Das Muster ist immer ähnlich: Verbraucher:innen, die solche Rechnungen und Mahnungen erhalten haben, hatten nie Kontakt mit einem der Anbieter – und sollen nun teils mehr als 200 Euro zahlen. Besonders häufig geht es laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg um ein angebliches Ernährungscoaching. Seit kurzem häufen sich Beschwerden und Fragen zu angeblichen Verträgen für ein Ernährungscoaching mit dem Namen „Novavitalia“. Angeschriebene Verbraucher:innen sollen rund 240 Euro für das Coaching bezahlen, obwohl sie mit dem Unternehmen nie Kontakt hatten.
Wer der Forderung widerspricht, wird oft mit vermeintlichen Beweisen unter Druck gesetzt: Wenn Verbraucher:innen antworten und klarstellen, dass sie keinen Vertrag geschlossen haben, schickt der Anbieter ein Datum und eine Uhrzeit, zu der der Vertrag angeblich abgeschlossen wurde. E-Mail-Adresse und IP-Adresse, die für den Vertrag genutzt wurden, sollen die Behauptungen untermauern. Die Verbraucherzentrale stellt jedoch klar: Eine Rechnung allein beweist noch keinen gültigen Vertrag. Ein Vertrag entsteht nur, wenn Verbraucher vor der Bestellung klar auf die Kosten hingewiesen wurden, zum Beispiel durch einen Button mit der Aufschrift "zahlungspflichtig bestellen". Fehlt dieser klare Hinweis, ist die Rechnung ungültig.
Gefälschte Zahlungsaufforderungen im Namen von Amtsgerichten
Parallel dazu warnt die Polizei Nordrhein-Westfalen vor einer weiteren Betrugswelle: gefälschte Rechnungen, die vorgeben, von einem Amtsgericht zu stammen. In Münster erreichte ein solches Schreiben ein Unternehmen mit einer Forderung von rund 900 Euro. Eines dieser vorgetäuschten Gerichtsschreiben mit einer Zahlungsaufforderung von circa 900 Euro hatte im Juni ein Unternehmen erreicht, welches sich daraufhin an die Polizei wandte. Die Ermittler stellten die Fälschung fest.
Auffällig war dabei eine Kombination widersprüchlicher Angaben: Das Landeswappen von Nordrhein-Westfalen wird mit einer Anschrift von der Zentralen Zahlungsstelle in Frankfurt am Main kombiniert. Der im Schreiben genannte angeblich zuständige Richter soll wiederum aus Münster stammen. Die genannte IBAN ist keine deutsche IBAN, erkennbar daran, dass sie nicht mit den Buchstaben „DE“ beginnt. Auch die Zielgruppe variiert: Nach aktuellem Kenntnisstand richten sich vergleichbare Schreiben nicht immer pauschal an das jeweils betroffene Unternehmen, sondern zum Teil auch direkt an einzelne Mitarbeitende.
Ähnliche Warnungen kommen auch aus dem Kreis Euskirchen: Unbekannte Täter versenden gefälschte Zahlungsaufforderungen, die häufig noch vor echten Rechnungen oder Bescheiden eintreffen. Die Schreiben wirken auf den ersten Blick offiziell und enthalten teilweise sehr kurze Zahlungsfristen, um zusätzlichen Druck auf die Empfänger auszuüben.
Warnsignale, auf die Sie achten sollten
- Ausländische IBAN statt einer deutschen Kontoverbindung (kein „DE“ am Anfang)
- Ungewöhnlich kurze Zahlungsfristen, die Druck erzeugen sollen
- Fehlender oder unvollständiger offizieller Briefkopf mit Ansprechpartner
- Rechnungen für angebliche Verträge, an die Sie sich nicht erinnern
- Drohungen mit Inkasso oder Schufa-Einträgen bei bloßem Widerspruch
In beiden aktuellen Fällen gilt: Nicht vorschnell zahlen, sondern die Angaben genau prüfen und im Zweifel schriftlich widersprechen. Verdächtige Post oder E-Mails lassen sich unkompliziert direkt mit dem Prüf-Tool auf dieser Seite auf typische Fälschungsmerkmale untersuchen – das ersetzt zwar keine Rechtsberatung, gibt aber schnell einen ersten Anhaltspunkt.
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Dubiose Rechnung aus heiterem Himmel
- Verbraucherzentrale.de: Rechnung von Astrolonova, Fitnovaness, Novavitalia oder Bongochat?
- Polizei Münster: Gefälschte Rechnungen an Münsteraner Unternehmen versendet
- Polizei Euskirchen: Betrügerische Rechnungen im Umlauf – Polizei warnt vor aktueller Masche
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