Aktuell häufen sich bei deutschen Verbraucherzentralen die Meldungen zu zwei unterschiedlichen, aber gleich dreisten Betrugsmaschen: gefälschte Inkasso- und Kanzleischreiben wegen angeblicher Lotterieverträge sowie überraschende Rechnungen von obskuren Online-Diensten mit Sitz in Hongkong. Beide Fälle zeigen, wie professionell Fälscher inzwischen vorgehen – und warum ein kritischer Blick auf jede unerwartete Zahlungsaufforderung unverzichtbar bleibt.
Masche 1: Gefälschte Anwaltsschreiben wegen Lotterieverträgen
Nach Angaben der Verbraucherzentralen verschicken Kriminelle aktuell gefälschte Schreiben im Namen von Kanzleien, in denen hohe Summen für angebliche Lotterieverträge eingefordert werden – das Geld wird für Dienste wie „Eurochance 24“, „Euromaxx24“ oder „Eurotipp“ gefordert. Als angebliche Verantwortliche treten teils frei erfundene Personen auf, teils werden Namen realer Kanzleien missbraucht: Als Verantwortliche melden sich die Rechtsanwältin F. Karadayi-Tysper, die komplett erfunden ist, sowie die Kanzleien Kai Phillippi/Philippi und Dieter Hafner. Die Verbraucherzentrale Brandenburg bestätigt in ihrer Schwarzliste zu Inkassoschreiben, dass Forderungen der „Euromaxx24 Lotterie Vermittlung“ in Höhe von mehreren Tausend Euro geltend gemacht werden, die Schreiben aber nicht von dem real existierenden Rechtsanwalt stammen, unter dessen Adresse sie registriert sind, und die zugehörige Webseite unseriös ist. Zusätzlich täuschen die Kriminellen mithilfe gefälschter Webseiten Seriosität vor, weshalb Betroffene das Impressum der Schein-Kanzlei prüfen und kontrollieren sollten, ob die Kanzlei im Amtlichen Anwaltsverzeichnis gelistet ist. Typisch für diese Briefe ist außerdem, dass mehrere Daten genannt werden, um Druck zu machen – etwa eine kurze Fristsetzung.
Masche 2: Fake-Abo-Rechnungen aus Hongkong
Parallel dazu warnt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor einer ganz anderen Betrugswelle: Bei der Verbraucherzentrale häufen sich derzeit Beschwerden zu überraschenden Rechnungen von Online-Diensten wie Novavitalia, Bongo-Chat, Astrolonova und NovaMenstruHilfe, hinter denen die „Margot Brands Limited“ mit Sitz in Hongkong steht – Betroffene hatten nie Kontakt zu den Anbietern, sollen aber teils mehr als 200 Euro zahlen. Besonders perfide: Wenn Verbraucher klarstellen, dass sie keinen Vertrag geschlossen haben, schickt der Anbieter angeblich Datum, Uhrzeit, E-Mail- und IP-Adresse als vermeintlichen Beleg für den Vertragsschluss. Selbst ein Widerruf wird erschwert, denn wer widerrufen möchte, soll einen Wertersatz für die angebliche Bereitstellung des Zugangs zahlen – im Fall von Novavitalia rund 110 Euro. Die Verbraucherschützerin Sabine Holzäpfel bringt die Rechtslage auf den Punkt: „Wer nichts bestellt hat, muss nichts zahlen“.
Gemeinsame Warnsignale erkennen
- Rechnung oder Mahnung für einen Vertrag, an den man sich nicht erinnert
- Kurze, unrealistische Zahlungsfristen und Drohungen mit Gericht, Inkasso oder Schufa
- Fehlender oder unvollständiger Briefkopf, unseriöse Absenderadresse
- Ausländische IBAN oder Kontoverbindung, die nicht zum angegebenen Absender passt
- Angebliche „Beweise“ wie IP-Adressen, die sich nicht nachprüfen lassen
So reagieren Betroffene richtig
Verbraucherzentralen raten übereinstimmend: nicht einschüchtern lassen, nicht auf Kontaktaufnahme über die im Schreiben genannten Daten eingehen und keine Zahlung leisten. Wer sich unsicher ist, ob eine Forderung überhaupt besteht, sollte den vermeintlichen Absender über offiziell recherchierte Kontaktdaten verifizieren – niemals über die Angaben im verdächtigen Schreiben selbst. Bei begründetem Betrugsverdacht empfiehlt sich zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei.
Wer eine Rechnung, Mahnung oder ein Inkassoschreiben erhalten hat und unsicher ist, ob es sich um eine echte Forderung oder eine Fälschung handelt, kann das Dokument direkt mit dem Prüf-Tool auf dieser Seite auf typische Fälschungsmerkmale untersuchen lassen – als erste schnelle Orientierung, bevor weitere Schritte folgen.
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