Die Polizei Münster hat aktuell vor einer Betrugsmasche gewarnt, bei der gefälschte Zahlungsaufforderungen im Namen von Amtsgerichten per Post an Unternehmen verschickt werden. Unbekannte Täter haben per Post gefälschte Zahlungsaufforderungen, angeblich vom Amtsgericht, an unterschiedliche Münsteraner Unternehmen gesendet. Ein Fall wurde im Juni 2026 bekannt, bei dem ein Betrieb ein solches Schreiben erhielt und sich daraufhin an die Ermittler wandte.
Rund 900 Euro Forderung – Ermittler stellten Fälschung fest
Eines dieser vorgetäuschten Gerichtsschreiben mit einer Zahlungsaufforderung von circa 900 Euro hatte im Juni ein Unternehmen erreicht, welches sich daraufhin an die Polizei wandte. Die Ermittler stellten die Fälschung fest. Besonders beunruhigend: Nach aktuellem Kenntnisstand richten sich vergleichbare Schreiben nicht immer pauschal an das jeweils betroffene Unternehmen, sondern zum Teil auch direkt an einzelne Mitarbeitende. Damit steigt das Risiko, dass ein solches Schreiben innerhalb einer Firma unbemerkt weitergereicht oder sogar bearbeitet wird, ohne dass die Geschäftsführung oder die Buchhaltung informiert ist.
Diese Merkmale entlarven die Fälschung
Die Polizei Münster hat bei den bislang bekannten Schreiben mehrere verräterische Details identifiziert. So kombinieren die Täter offizielle Symbole auf widersprüchliche Weise: Das Landeswappen von Nordrhein-Westfalen (NRW) wird mit einer Anschrift von der Zentralen Zahlungsstelle in Frankfurt am Main (Hessen) kombiniert. Auch die genannte Zuständigkeit passt nicht zusammen: Der im Schreiben genannte angeblich zuständige Richter soll wiederum aus Münster stammen. Ein weiteres eindeutiges Warnsignal betrifft die Kontoverbindung: Die im Schreiben genannten IBAN ist keine deutsche IBAN (erkennbar daran, dass sie nicht mit den Buchstaben „DE" beginnt).
Diese Masche ist kein Einzelfall und tritt in unterschiedlichen Varianten bundesweit immer wieder auf – oft getarnt als Handelsregistereintragung oder Gerichtskostenrechnung. Auch das Amtsgericht Münster selbst weist auf seiner Seite darauf hin, dass die gefälschten Rechnungen den Anschein erwecken, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden, mit erfundenen Absendern wie „Zentrale Zahlstelle" unter dem Landeswappen Nordrhein-Westfalen. Betrüger nutzen dabei häufig öffentlich einsehbare Handelsregisterdaten, um frisch gegründete oder umfirmierte Unternehmen gezielt anzuschreiben.
So schützen Sie sich
- IBAN prüfen: Beginnt die Kontonummer nicht mit „DE", ist höchste Vorsicht geboten.
- Absender unabhängig verifizieren: Nutzen Sie niemals Telefonnummern oder E-Mail-Adressen aus dem verdächtigen Schreiben. Recherchieren Sie die Kontaktdaten des angeblichen Amtsgerichts selbstständig, etwa über die offizielle Justizportal-Seite.
- Briefkopf und Wappen kritisch betrachten: Passen Absenderort, Wappen und angeblicher Zuständigkeitsbereich nicht zusammen, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Fälschung.
- Kurze Fristen als Warnsignal werten: Behörden setzen in der Regel angemessene Zahlungsfristen, keine Ultimaten von wenigen Tagen.
- Nicht vorschnell zahlen: Bei Zweifeln keine Überweisung tätigen, sondern das Schreiben aufbewahren und bei der Polizei melden.
Wer selbst eine solche oder eine ähnliche Zahlungsaufforderung erhalten hat und unsicher ist, ob es sich um eine echte Rechnung oder eine Fälschung handelt, kann das Dokument unkompliziert mit dem Prüf-Tool auf dieser Seite auf typische Betrugsmerkmale checken lassen – als zusätzliche Orientierung neben der Meldung bei der Polizei.
Unsicher bei einer konkreten Rechnung? Lass sie in Sekunden von unserer KI prüfen.
🔍 Jetzt Rechnung prüfen