Mehrere Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz melden derzeit eine auffällige Häufung gefälschter Rechnungen, die den Eindruck erwecken, von einem deutschen Amtsgericht zu stammen. Betroffen sind vor allem Unternehmen und Existenzgründerinnen und -gründer, deren Kontaktdaten häufig kurz nach einer Eintragung ins Handelsregister missbraucht werden.
Der aktuelle Fall aus Münster
Die Polizei Münster warnt vor Zahlungsaufforderungen, die ein angebliches Schreiben vom Amtsgericht, eine Zahlungsaufforderung über rund 900 Euro und eine Kontoverbindung, die nicht zu Deutschland passt enthalten. Mindestens ein Betrieb hatte ein solches Schreiben erhalten und sich an die Ermittler gewandt; die Polizei stufte das Schreiben als Fälschung ein. Auffällig sei zudem, dass sich die gefälschten Zahlungsaufforderungen nicht immer nur allgemein an Unternehmen richten, sondern teilweise auch einzelne Mitarbeitende direkt angeschrieben werden, was das Risiko einer versehentlichen internen Bearbeitung erhöht. Bei der Analyse der Schreiben stellten die Ermittler mehrere Fälschungsmerkmale fest: Das Landeswappen von Nordrhein-Westfalen wird mit einer Anschrift von der Zentralen Zahlungsstelle in Frankfurt am Main kombiniert, der angeblich zuständige Richter soll aus Münster stammen, und die genannte IBAN ist keine deutsche IBAN, da sie nicht mit den Buchstaben „DE“ beginnt. Die Polizei betont jedoch ausdrücklich, dass Täter durchaus auch täuschend echte deutsche IBAN verwenden können – entscheidend sei immer die sorgfältige Prüfung aller Angaben.
Auch im Kreis Euskirchen im Umlauf
Nahezu parallel meldete die Polizei Euskirchen einen vergleichbaren Fall: Derzeit sind im Kreis Euskirchen vermehrt betrügerische Rechnungen im Umlauf, die den Anschein erwecken, von einem Amtsgericht zu stammen. Nach bisherigen Erkenntnissen versenden unbekannte Täter gefälschte Zahlungsaufforderungen, die häufig noch vor echten Rechnungen oder Bescheiden eintreffen. Die Betrüger setzen dabei bewusst auf Zeitdruck: Die Schreiben wirken auf den ersten Blick offiziell und enthalten teilweise sehr kurze Zahlungsfristen, um zusätzlichen Druck auf die Empfänger auszuüben. Als verräterische Merkmale nennt die Behörde fehlende oder unvollständige offizielle Briefköpfe, ungewöhnliche Kontoverbindungen sowie nicht nachvollziehbare oder abweichende Absenderangaben.
Kein regionales Phänomen
Dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, zeigt eine frühere, ähnlich formulierte Warnung des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz: Die Polizei warnte bereits vor einer Welle betrügerischer Rechnungen, die angeblich von einem Amtsgericht stammen, wobei insbesondere Gründerinnen und Gründer von Unternehmen betroffen sind. Auch dort gingen die gefälschten Rechnungen den Empfängern oft noch vor der echten Rechnung des Amtsgerichts zu und enthielten eine sehr kurze Zahlungsfrist, um Druck auszuüben. Die Masche ist demnach seit Jahren bekannt und wird von zahlreichen Amtsgerichten – etwa in Hamburg, Stuttgart oder Hamm – regelmäßig auf ihren Webseiten thematisiert, taucht aber weiterhin in neuen Varianten auf.
Auch gefälschte Kanzlei-Forderungen im Umlauf
Eine verwandte Betrugsform meldete die Verbraucherzentrale Sachsen aus Meißen: Dort erhielt ein Verbraucher ein Forderungsschreiben, das den Eindruck erweckte, von der Rechtsanwaltskanzlei Kutzner & Kollegen aus Ingelheim zu stammen. Darin wurden 3.533,20 Euro im Auftrag der „Euromaxx Lotterie Vermittlung“ verlangt – angeblich wegen eines telefonisch abgeschlossenen Gewinnspiel-Abonnements. Die real existierende Kanzlei hatte selbst nichts mit dem Schreiben zu tun: Die Betrüger hatten Name und Daten der Anwälte lediglich missbraucht, um Seriosität vorzutäuschen und Druck auf die Empfänger auszuüben. Die echte Kanzlei warnt inzwischen selbst auf ihrer Internetseite vor den gefälschten Schreiben.
So schützen Sie sich
- Nutzen Sie bei Rückfragen niemals die im verdächtigen Schreiben angegebenen Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Links – recherchieren Sie die offiziellen Kontaktdaten des angeblichen Absenders selbst.
- Prüfen Sie die IBAN: Deutsche Behörden und Gerichte nutzen ausschließlich Konten mit dem Länderkürzel „DE“.
- Seien Sie besonders misstrauisch bei sehr kurzen Zahlungsfristen – ein klassisches Druckmittel bei dieser Betrugsmasche.
- Vergleichen Sie Absenderdaten, Aktenzeichen und Ansprechpartner mit früherer, echter Korrespondenz.
- Informieren Sie im Zweifel die Polizei und die vermeintlich ausstellende Behörde beziehungsweise Kanzlei.
Wer eine verdächtige Rechnung erhalten hat und unsicher ist, ob es sich um eine Fälschung handelt, kann das Dokument direkt mit dem Prüftool auf fake-rechnung-erkennen.de auf typische Betrugsmerkmale untersuchen lassen, bevor eine Zahlung erfolgt.
- Polizei Münster: Gefälschte Rechnungen an Münsteraner Unternehmen versendet
- Polizei Euskirchen: Betrügerische Rechnungen im Umlauf – Polizei warnt vor aktueller Masche
- Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz: Genug Betrug! Falsche Rechnungen vom Amtsgericht im Umlauf!
- Verbraucherzentrale Sachsen: Rechnung aus dem Nichts
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