Gefälschte Rechnungen und Forderungsschreiben sorgen aktuell gleich in mehreren Bundesländern für Verunsicherung. Sowohl die Verbraucherzentrale Sachsen als auch die IHK Schleswig-Holstein haben in den vergangenen Wochen vor neuen, professionell gemachten Betrugsmaschen gewarnt – einmal im Namen einer real existierenden Anwaltskanzlei, einmal im Namen eines angeblichen Cloud-Dienstleisters.
Fall 1: Fake-Forderung im Namen einer echten Kanzlei
In einer Pressemitteilung vom 23. Juni 2026 berichtet die Verbraucherzentrale Sachsen von einem Fall aus Meißen:
In Meißen hat eine täuschend echte Zahlungsaufforderung im Namen einer real existierenden Rechtsanwaltskanzlei für Verunsicherung gesorgt. Ein Betroffener erhielt ein Forderungsschreiben, das den Anschein erweckte, von einer bekannten Kanzlei aus Ingelheim zu stammen. Darin wurden 3.533,20 Euro im Auftrag eines angeblichen Lotterie-Vermittlers verlangt – wegen eines telefonisch abgeschlossenen Gewinnspiel-Abonnements. Das gefälschte Forderungsschreiben war mit dem Namen eines Rechtsanwalts unterzeichnet, doch der Betroffene bestreitet, jemals einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen oder das genannte Unternehmen gekannt zu haben.
Besonders perfide: Bei dem Schreiben handelte es sich nicht um einen Brief der echten Kanzlei – vielmehr wurden deren Name sowie der Name des genannten Rechtsanwalts missbräuchlich verwendet, um Seriosität vorzutäuschen und Zahlungsdruck aufzubauen. Ein Rückruf unter der im Briefkopf angegebenen Nummer brachte keine Klärung, da sich herausstellte, dass die verwendete Telefonnummer nicht zur tatsächlich existierenden Kanzlei gehörte. Die betroffene Kanzlei selbst warnt mittlerweile öffentlich vor dem Missbrauch ihres Namens.
Fall 2: Fake-Rechnungen für angebliche Cloud-Dienste
Nahezu zeitgleich warnte die IHK Schleswig-Holstein am 24. Juni 2026 vor einer weiteren Masche: Aktuell kursieren betrügerische E-Mails mit vermeintlichen Rechnungen – etwa von „CloudRec Europe“. Die Forderungen beziehen sich auf nie beauftragte Leistungen und wirken täuschend echt. Ein Unternehmen erhielt dabei eine vermeintliche Rechnung über angebliche Leistungen im Bereich DSGVO-konformer Cloud-Infrastruktur, die per E-Mail versandt wurde und typische formale Angaben wie Rechnungsnummer, Fälligkeitsdatum und Hinweise zum Reverse-Charge-Verfahren enthielt.
Die IHK weist darauf hin, dass solche Schreiben gezielt mit Fachbegriffen arbeiten: Der Bezug auf nicht beauftragte Leistungen und die Verwendung korrekter Fachbegriffe zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit sollen den Eindruck einer legitimen Geschäftsbeziehung erwecken und Empfänger zur vorschnellen Zahlung verleiten. Ähnliche Wellen mit wechselnden Absendernamen wie „Custodia Acer“ oder „IPON ACER Europe“ treffen laut mehreren IHK-Warnmeldungen seit Wochen vor allem kleinere und mittlere Unternehmen.
Wenn es teuer wird: Der Fall Kiel
Wie gravierend die finanziellen Folgen ausfallen können, zeigt ein Fall aus der Landeshauptstadt Kiel: Die Stadt ist Opfer eines Betrugs geworden und hat dabei 68.000 Euro verloren, nachdem Cyberkriminelle eine Rechnung eines Dienstleisters abgefangen, die Bankverbindung durch gefälschte Kontodaten ersetzt hatten und die Stadt den Betrag ungeprüft überwiesen hatte. Die Polizei ordnet solche Angriffe als sogenannten BEC-Scam ein – die Abkürzung steht für „Business-E-Mail-Compromise“, also Betrug über gefälschte oder gekaperte Geschäfts-E-Mails.
So schützen Sie sich
- Bei unerwarteten Forderungen – ob von Kanzleien, Inkassobüros oder IT-Dienstleistern – immer Ruhe bewahren und nicht vorschnell zahlen.
- Absender, Namen und Firmendaten unabhängig prüfen, etwa im Anwalts-, Handels- oder Rechtsdienstleistungsregister.
- Bei geänderten Bankverbindungen grundsätzlich telefonisch beim Rechnungssteller nachfragen – aber nicht über die in der Rechnung angegebene Nummer.
- Rechnungen mit vorherigen Angeboten oder Verträgen abgleichen und auf Abweichungen bei Beträgen, IBAN oder Ansprechpartnern achten.
- Im Zweifel Verbraucherzentrale, IHK oder Polizei kontaktieren, bevor eine Zahlung erfolgt.
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